Allgemeine Geschäftsbedingungen - (Stand Oktober 2018)

  1. § 1 - Umfang der Lieferungen und Leistungen
    1. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich
    2. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbe¬dingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

    3. Angebote, Abschlüsse
    4. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag sofort ausgeführt wird.

    5. Typenänderungen
    6. Bezieht sich das Geschäft auf Lieferungen oder Leistungen, die einer technischen Weiterentwicklung unterliegen, so sind wir berechtigt, den jeweils neuesten Typ zu liefern, sofern das Interesse des Bestellers nicht eindeutig auf den bestellten Typ beschränkt ist. Der Besteller ist in diesem Falle nur berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nachweist, dass sein Interesse an der Lieferung infolge der Typenänderung entfallen ist.

    7. Eigenschaftszusicherungen
    8. Die Angaben in unseren Prospekten, Typenlisten, Katalogen, Datenblättern und sonstigen Werbeschriften, in Spezifikationen, Pflichtenheften und sonstigen Technischen Lieferbedingungen, in Zertifikaten (z. B. certificate of compliance) und sonstigen Formularen stellen keine über die normale Gewährleistung hinausgehenden Zusicherungen von Eigenschaften im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB dar. Solche Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung, bei der sie ausdrücklich als solche bezeichnet sein müssen.

    9. Muster
    10. Stellen wir dem Besteller Muster zur Verfügung, so gelten diese als Versuchsmuster und nicht als Probe im Sinne des § 494 BGB. Musterlieferungen erfolgen nur gegen Berechnung der üblichen Handelspreise.

    11. Annullierung von Aufträgen
    12. Annullierungen (Rücktritt, Kündigung, usw.) von Aufträgen durch den Besteller brauchen von uns nicht akzeptiert zu werden. Sie bedürfen auf jeden Fall unserer schriftlichen Bestätigung. Angefallene Kosten und entgangene Gewinn werden in voller Höhe weiterberechnet.

    13. Teillieferungen
    14. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.

  2. § 2 - Preis
    1. Preise
    2. Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung für Lieferung ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

    3. Kostenanpassung
    4. Wir behalten uns eine Anpassung der vereinbarten Preise an die geänderten Lohn- und Materialkosten zur Zeit der Lieferung vor. Enthalten die vertragsgegenständlichen Produkte Edelmetalle oder sonstige Materialien, deren Wert plötzlichen Kurssprüngen unterliegt, so gilt für die Kostenanpassung keine zeitliche Begrenzung. In anderen Fällen ist die Kostenanpassung zulässig, wenn zwischen dem Datum unserer Auftragsbestätigung und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mindestens 4 Monaten liegt.

    5. Öffentliche Aufträge
    6. Unterliegt das Geschäft der VOPR 30/53, so gilt folgendes: Unsere Preise sind Marktpreise im Sinne des § 4 VOPR 30/53. An Stelle des vereinbarten Preises tritt ein Selbstkostenpreis, wenn die zuständige Preisdienststelle rechtskräftig feststellt, dass eine Preisbeurteilung nach den §§ 3 und 4 VOPR 30/53 nicht möglich ist. Bei der Ermittlung des Selbstkostenpreises ist auf die Kostenverhältnisse im Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung abzustellen. Soll der vereinbarte Preis als Höchstpreis gelten, so gilt als solcher der nach der Kostenanpassungsklausel (§ 2.2) der Kostenentwicklung angepasste Preis.

  3. § 3 - Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz
  4. Innergemeinschaftlicher Warenverkehr (USt.-Ident-Nr.) ab 01.01.1993.

    1. Richtigkeit der Angaben
    2. Der Abnehmer versichert die Richtigkeit der Angaben seines Namens, seiner Anschrift und seiner USt.-Ident-Nr., die er unverzüglich ohne Aufforderung, sofern noch nicht geschehen, mitteilt. Er verpflichtet sich, jede Änderung seines Namens, seiner Anschrift und seiner USt.-Ident-Nr. sowohl uns als auch der für ihn zuständigen Inlands-Finanzbehörde unverzüglich mitzuteilen. Wird eine Lieferung wegen Mängeln bei der Angabe des Namens, der Anschrift oder der USt.-Ident-Nr. als steuerpflichtig behandelt, ersetzt der Abnehmer die von uns zu zahlende Steuer.

    3. Doppelbesteuerung
    4. Kommt es zu einer Doppelbesteuerung – Erwerbsteuer im Abnehmerland, Umsatzsteuer in Deutschland – zahlt der Abnehmer die zuviel gezahlte (weil wegen der Erwerbsteuerpflicht nicht geschuldete) Umsatzsteuer an uns zurück.

  5. § 4 - Eigentumsvorbehalt
    1. Einfacher Eigentumsvorbehalt
    2. Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

    3. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
    4. Wird die in unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit anderen Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so werden wir Miteigentümer der neuen Sache. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, bei Veräußerung zusammen mit anderen Waren in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware.

    5. Vermögensverschlechterung
    6. Im Falle einer Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers (§ 4.2) sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Bestellers zu verlangen.

    7. Kontokorrentklausel
    8. Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel behalten wir uns das Eigentum an unseren Warenlieferungen, die nur im ordentlichen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor.

  6. § 5 - Zahlungsbedingungen
    1. Zahlungen
    2. sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu entrichten. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Spesen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine behalten wir uns vor, auch ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen.

    3. Sofortige Fälligkeit
    4. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

    5. Zahlung
    6. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an VIANOVA Technologies GmbH, Manfred-von-Ardenne-Ring 20, 01099 Dresden, zu leisten.

    7. Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen
    8. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

  7. § 6 - Versand
    1. Der Versand
    2. erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.

    3. Beanstandungen
    4. sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzumelden.

  8. § 7 - Transportversicherung
    1. Abschluss der Versicherung
    2. Alle Produkte versichern wir nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers.

    3. Pflichten des Bestellers im Schadensfall
    4. Zur Wahrung der Rechte aus von uns abgeschlossenen Versicherungsverträgen obliegt es dem Besteller, wie folgt zu verfahren:

      Die Lieferung ist sofort bei Übergabe durch den Transportunternehmer auf Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Fehlen Teile der Lieferung oder weisen Beschädigungen oder sonstige Umstände auf Transportschäden oder –verluste hin, so ist dies auf dem Empfangsschein zu vermerken. Treten Hinweise auf Transportschäden erst nach der Übergabe durch den Transportunternehmer auf, so ist dieser unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen unter Beachtung folgender ab Ablieferung laufender Reklamationsfristen:

      - bei Beförderung mit der Post: 24 Stunden

      - bei Speditions-Rollfuhr: 4 Tage

      - bei Straßen-, Luft- oder Bahntransport: 7 Tage

  9. § 8 - Haftung für Mängel
    1. Grundsatz
    2. Wir leisten dafür Gewähr, dass unsere Produkte die in unseren einschlägigen Standardunterlagen (Kataloge, Datenblätter, Spezifikationen) angegebenen bzw. die im Einzelfall vereinbarten Merkmale aufweisen. Eine Gewährleistung für die Verwendbarkeit der Ware zu dem vom Bezieher vorgesehenen Zweck wird nicht übernommen, auch wenn wir ihn insoweit beraten haben. Dies gilt auch für Änderungen der Ware und ihrer Spezifikation. Muster sind für den Umfang unserer Gewährleistung nicht maßgebend. Die Produkthaftung für lediglich von uns vertriebenen Gegenständen und Software, die von einem anderen Hersteller stammen, wird ausgeschlossen.

    3. Datenverlust
    4. VIANOVA haftet bei Verlust von Daten nur für den Aufwand ihrer Wiederherstellung und unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Daten in maschinenlesbarer Form täglich gesichert hat. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.

    5. Eingangsprüfung, Mängelrügen
    6. Die Bestimmungen des § 377 HGB gelten für den Besteller unabhängig davon, ob er im Rechtssinne Kaufmann ist oder nicht: zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen obliegt es ihm danach insbesondere, eine Eingangsprüfung durchzuführen und festgestellte Mängel oder Mengenabweichungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Bloße Rücksendung der Ware gilt nicht als Mängelrüge und entbindet den Besteller nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises.

    7. Gewährleistung
    8. Bei begründeter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder erteilen dem Besteller Gutschrift. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Montage- und Demontagekosten, auf Schadenersatz, jede Haftung für Folgeschäden, sowie Ansprüche auf Wandlung oder Minderung, entfallen.

    9. Lebensdauerangaben
    10. Soweit wir in unseren Standardunterlagen für Produkte Lebensdauerangaben machen, handelt es sich um statistisch ermittelte mittlere Werte; sie dienen der Orientierung des Kunden und werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht – sind aber unverbindlich.

  10. § 9 - Schutzrechte
    1. Kopieren
    2. Unterlagen dürfen nur mit unserem schriftlichen Einverständnis kopiert und Dritten zugänglich gemacht werden (§ 7 Abs. 1 PG oder § 5 Abs. 4 GMG).

    3. Vervielfältigung von Software
    4. Jede Vervielfältigung von Software auf Datenträgern oder in Form von Unterlagen bedarf der schriftlichen Genehmigung (Ausnahme: Zum Zweck der Datensicherung für das bezogene System).

    5. Lizenzbedingungen
    6. Standard-Software und sonstige von VIANOVA vertriebene Software-Produkte von Drittfirmen werden ausschließlich zu den Lizenzbedingungen der Drittfirma überlassen. Die Einräumung der Lizenzrechte erfolgt namens und im Auftrag der Drittfirma. VIANOVA garantiert, zum Vertrieb berechtigt zu sein.

    7. Urheberrechte, Schutzrechte
    8. Falls durch die Herstellung und/oder die Lieferung der bestellten Ware oder die Duplizierung der angelieferten Datenträger und Software, Urheberrechte und/oder Rechte an Warenzeichen, Marken, Mustern, Etiketten oder sonstigen Schutzrechten verletzt werden und diese Verletzungen auf Weisung oder Wünsche des Auftraggebers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, ist der Kunde verpflichtet, VIANOVA von allen Ansprüchen Verletzter freizustellen.

  11. § 10 - Datenschutz
    1. Datenerfassung
    2. Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung anfallende personenbezogene Daten werden bei uns und ggf. verbundenen Unternehmen sowie bei ausliefernden Stellen gespeichert.

  12. § 11 - Exportkontrolle
    1. Bereitstellen und Ausliefern
    2. Alle durch uns gelieferten Produkte sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Dem Kunden ist bekannt, dass die Wiederausfuhr von Produkten den Außenwirtschaftsgesetzen der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes unterliegt und ggf. genehmigungspflichtig ist. Es obliegt dem Kunden, sich über diese Vorschriften im Einzelnen zu informieren und ggf. entsprechende Genehmigungen zu beantragen. Der Kunde verpflichtet sich weiter, alle Empfänger solcher von uns bezogenen Produkte oder technischer Informationen in gleicher Weise zu verpflichten und über die Notwendigkeit der Einhaltung solcher Rechtsvorschriften zu unterrichten

  13. § 12 - Gerichtsstand
    1. Gerichtsstand
    2. Gerichtsstand ist Dresden, Deutschland.

    3. Vertragsbeziehung
    4. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.

  14. § 13 - Salvatorische Klausel
    1. Wirksamkeit
    2. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

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